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ÜbergabefertigGrundreinigung in Heidelberg

Wohnung übergeben: besenrein oder grundgereinigt? Was im Mietvertrag zählt

Stand: November 2026

„Besenrein“ heißt nach der Rechtsprechung grob gereinigt: Müll weg, Böden gekehrt oder gesaugt. Eine Grundreinigung schulden Sie nur, wenn der Mietvertrag sie wirksam verlangt oder die Wohnung stark verschmutzt ist. Lesen Sie deshalb zuerst den Vertrag und das Übergabeprotokoll. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Was das Gesetz verlangt

Nach § 546 Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Wie sauber, sagt das Gesetz nicht. Zugleich gilt nach § 538 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, muss der Mieter nicht vertreten. Normale Abnutzung ist also kein Grund für Abzüge.

Im Alltag bedeutet das: Zurückgegeben wird die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand. Das Mindestmaß ist die besenreine Übergabe, alles darüber hinaus ergibt sich aus dem Vertrag.

Was „besenrein“ bedeutet

Nach einem Artikel von Fachanwalt.de verlangt der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 124/05), dass die Wohnung mit dem Besen grob gereinigt ist. Der Artikel zählt als Beispiele auf: Teppiche absaugen, Hartböden kehren, Spinnweben in Wohnung und Keller entfernen, Essensreste und Müll entsorgen, Kühlschrank und Herd leeren, Klebereste an Fenstern beseitigen. Auf dem Balkon muss eine Schmierschicht entfernt werden, Unkraut dagegen nicht.

Nicht dazu gehören laut dem Artikel Nikotin oder einfache Kalkablagerungen in Bad und Küche. Ein ausdrückliches Rauchverbot im Mietvertrag kann das ändern: Dann müssen Nikotinablagerungen entfernt werden. Wichtig: Besenrein ist nicht renoviert. Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren richten sich nach dem Mietvertrag.

Wann eine Grundreinigung nötig wird

Eine Grundreinigung ist dann geschuldet, wenn der Mietvertrag es wirksam verlangt, etwa mit einer Formulierung wie „gründlich gereinigt“ oder „bezugsfertig“, oder wenn die Wohnung durch starke Verschmutzung nicht mehr in ordnungsgemäßem Zustand ist. Solche Klauseln sind im Einzelfall zu prüfen. Typische Formulierungen wie „besenrein“, „im ursprünglichen Zustand“ oder „wie übernommen“ verlangen laut Fachanwalt.de meist kein Renovieren. Bauliche Veränderungen müssen aber zurückgebaut werden.

Ob eine Klausel im Streitfall hält, entscheidet am Ende ein Gericht. Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht können das im Einzelfall prüfen. Wir selbst geben keine Rechtsberatung.

So bereiten Sie die Übergabe in Heidelberg vor

Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag und das Einzugsprotokoll. Planen Sie die Reinigung nach dem Auszug der Möbel und vor dem Übergabetermin. Wer in Heidelberg in einem Altbau wohnt, etwa in der Weststadt oder in Bergheim, sollte mehr Zeit für Dielen, Kastenfenster und Heizkörper einplanen.

Zum Übergabetermin gehört ein Protokoll, in dem Zustand und Zählerstände festgehalten werden. Der Deutsche Mieterbund stellt ein Wohnungsübergabe-Protokoll zum Download bereit. Lassen Sie Mängel schriftlich festhalten und machen Sie Fotos.

Für den Auszugstag in dicht bebauten Stadtteilen können Sie bei der Stadt eine Haltverbotszone für den Umzug beantragen. Zuständig ist das Amt für Mobilität, die Schilder müssen laut Stadt mindestens 72 Stunden vor dem Termin stehen (Stadt Heidelberg).

Wer die Reinigung abgeben möchte, findet alles Weitere unter Endreinigung bei Auszug. Richtwerte stehen unter Kosten.

Quellen

Weitere Ratgeber

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Schildern Sie kurz, worum es geht, gern mit Fotos. Sie bekommen einen Termin zur Besichtigung und danach ein schriftliches Angebot.

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